Zur News-Übersicht

Warum wir einen Adressnachweis für Ortsnetzrufnummern benötigen

Adressnachweis bei der Bestellung einer Rufnummer

Bei acall versuchen wir, es unseren Kunden besonders einfach zu machen. So lassen sich Einstellungen mit einem Klick vornehmen und auch Rufnummern können online bestellt werden. Allerdings bitten wir dann um einen Nachweis der eingegebenen Vorwahl. Rufnummern online bestellen und dann ein amtliches Dokument verlangen - passt das zusammen? Ja - weil wir dazu verpflichtet sind.

Und dazu verpflichtet uns die Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Agentur regelt die Zuteilung von Rufnummern. Insbesondere verpflichtet sie uns als Anbieter (wie jeden anderen Telefonieanbieter auch), Ortsnetzkennzahlen nur dann zu vergeben, wenn der künftige Inhaber seinen Wohnsitz in dieser Ortsnetzkennzahl nachweisen kann - mit einem Handelsregisterauszug, einer Gewerbeanmeldung, einer Telefonrechnung des alten Anbieters (denn dieser hat den Wohnsitz bereits geprüft) oder ähnlichen Dokumenten. Warum eigentlich? Ganz einfach, weil diese Vorwahlen Rückschlüsse auf den geografischen Standort des Teilnehmers zulassen.


Betrug durch fehlende Überprüfung der Ortsnetzkennzahl

Warum ist dies wichtig? Das zeigt ein aktueller Fall, über den u.a. Spiegel Online berichtet. Einige Gewerbetreibende hatten über einen Anbieter Vorwahlen aus Großstädten erhalten, obwohl sie dort nicht ansässig waren. Sie warben mit ihren Rufnummern aus der Vorwahl der jeweiligen Stadt. Wer die Dienste eines Handwerkers benötigte, konnte nicht ahnen, dass der Betreffende nicht in der Nähe wohnte und wurde mit horrenden Fahrtkosten überrascht. Wir sehen also, dass die Vorgabe, in einem abweichenden Ortsgebiet ansässig zu sein, manchmal großen Schaden anrichten kann.

Wie ist es dazu gekommen? Die Bundesnetzagentur hat doch sicher nicht umsonst diese Vorgaben gemacht? Laut dem Bericht von Spiegel Online hatte ein Netzbetreiber die 52.000 betroffenen Ortsnetznummern an einen Wiederverkäufer weitergegeben, der sie dann an die entsprechenden Unternehmen weiterleitete. Unklar ist, ob der Ortsnetzbezug überhaupt überprüft wurde.


Kein Recht auf das Ortsnetz? Drohung mit Abschaltung.

Letztlich wird die BNetzA aber tätig und schaltet alle Rufnummern ab. Dieses Recht behält sich die BNetzA immer vor: Die Abschaltung der Nummer droht, wenn man kein Recht mehr an dieser Nummer hat - z.B. wegen falscher Zuteilung oder Nichtmeldung eines Umzugs in eine andere Vorwahl. Denn dann erlischt die Nutzungsberechtigung.

Und um das zu verhindern, prüfen wir, ob die Berechtigung an der Ortsnetzkennzahl besteht.

 

Halten Sie dazu folgendes bereit:

 

  • ein Ortsnetzbezug muss gegeben sein, d.h. Rufnummern dürfen nur aus Ortsnetzen zugeteilt werden, zu denen Sie einen direkten Bezug haben (Wohnort, Firmensitz)
  • einer Rufnummernbestellung muss mit einem entsprechenden amtlichen Nachweis erfolgen. Diese Nachweise sind im Folgenden: bei Privatpersonen, eine Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder eine aktuelle Meldebestätigung und bei Firmen, ein Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung.
  • bei einem Ortsnetzwechsel (z.B durch Umzug) müssen die Rufnummern zurückgegeben werden. Sie erhalten aber in gleicher Menge und kostenfrei Rufnummern aus dem neuen Ortsnetz. Eine rechtzeitige Bestellung der neuen Rufnummern ist daher ratsam.

Zur News-Übersicht